Datenschutzerklärung und datenschutzrechtliche Hinweise für personenbezogene und personenbeziehbare Daten
Beitritt in den Verein:
Mit der Beitrittserklärung wird unter Hinweis auf die zur Kenntnis genommenen Satzung und das eingesehene Datenverarbeitungsverzeichnis darin eingewilligt, dass die für die Durchführung der Mitgliedschaft erforderlichen Daten (zumindest Vor- und Zuname, Anschrift und die Bankverbindung, sowie alle sonstigen freiwilligen Angaben auf dem Beitrittsformular) durch den Verein gespeichert und zum Zwecke des Vereins bis auf schriftlichen Widerruf oder bis zum Ende der Mitgliedschaft verarbeitet werden dürfen.
Teilnahme an Veranstaltungen:
Mit der Anmeldung zu Prüfungen des Vereins oder der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen wird darin eingewilligt, dass Lichtbildaufnahmen von Vereinsveranstaltungen zum Zwecke des Vereins in den Organen des Vereins und in anderen Medien bis zum schriftlichen Widerruf veröffentlicht werden.
Ferner wird darin eingewilligt, dass Mitgliederdaten für die Ausrichtung des Vereinsveranstaltungen in dem erforderlichen Umfang bis zum Widerruf auch an andere Mitglieder des Vereins weitergegeben werden dürfen.
Weitergabe von Daten an Dritte
Der Verein ist Mitglied der Dachverbände VDH, JGHV und JKV-BW. Mit der Mitgliedschaft und/oder der Teilnahme an Prüfungen, deren Ergebnisse an diese Dachverbände mitzuteilen sind, ist die Einwilligung verbunden, dass die notwendigen Daten an diese Dachverbände zur Erfüllung des Verbandszwecks bis auf schriftlichen Widerruf weitergegeben und dort verarbeitet und veröffentlicht werden dürfen.
Darüber hinaus wird darin eingewilligt, dass Daten gemäß eingesehenem Datenverarbeitungsverzeichnis an die dort angegebenen Unternehmungen zu dem dort bezeichneten Zweck in dem jeweils erforderlichen Umfang zur dortigen Datenverarbeitung bis auf schriftlichen Widerruf weitergegeben werden dürfen.
Der Verein ist im Fall des Widerrufs der eigenen Mitteilung an den Verband oder das Unternehmen verpflichtet, auf Verlangen den jeweiligen Ansprechpartner des Drittverbandes bzw. Drittunternehmers zur direkten Durchsetzung des Berichtigungs- oder Löschungsanspruchs dem Betroffenen mitzuteilen.
Archivierung/Speicherung der Daten über die Mitgliedschaft hinaus
Zur fortgesetzten Unterstützung und Steuerung der Hundezucht und des Prüfungswesens werden Prüfungsdaten auch über den Tod des Mitglieds-/Prüfungsteilnehmers hinaus im erforderlichen Umfang gespeichert. Deren Löschung kann nur in Ausnahmefällen bei offensichtlicher Unrichtigkeit beansprucht werden.
Prüfungsdaten
In Bezug auf Prüfungsdaten des geprüften Hundes, so diese überhaupt personenbeziehbar sind, ist eine Löschung ausgeschlossen für Prüfungen, die verbandsrechtlich unanfechtbar sind und kein Übertragungsfehler vorliegt.
Belehrung über Datenschutzrechte:
Auskunft -
Es besteht das Recht, bei dem im Datenverzeichnis angegebenen Ansprechpartner jederzeit kostenfreie Aukunft zu verlangen über die Verwaltung der die eigene Person betreffenden Daten. Der Verein darf dies nur bei Rechtsmissbrauch oder Schikane verweigern.
Berichtigung -
Es besteht ferner das Recht auf Berichtigung bei sachlich falschen Daten.
Sperrung -
Es kann ferner die Sperrung von Daten beansprucht werden bei unklarer Sach- und Rechtslage. Im Zweifel sind die Daten bei fehlender Aufklärbarkeit zu löschen.
Löschung -
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit der Widerruf der Einwilligung erklärt und die Löschung verlangt werden kann, wenn die Speicherung unzulässig war oder geworden ist oder die Unklarheit über die Zulässigkeit nicht geklärt werden kann, s.o.
Beschwerderecht -
Es besteht neben dem ordentlichen Rechtsweg, zusätzlich das Recht, Beschwerde zu führen bei dem Landesdatenschutzbeauftragten des jeweiligen Bundeslandes. Dessen Kontaktdaten sind aufrufbar auf den Internetseiten der Landesdatenschutzbehörden.